
Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken. Das Urheberrecht sieht hier zur Verteidigung des Urhebers Ansprüche vor, mit denen der Urheber unbefugte Nutzung seines Urheberrechts ausschließen kann. Wie auch das Markenrecht stellt das Urheberrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Koos & Kollegen dar.
Hierbei helfen wir den Rechteinhabern bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte. Gleichzeitig stehen wir unseren Mandanten auch bei der Verteidigung gegen unberechtigte Inanspruchnahme durch Dritte zur Verfügung. Zudem beraten wir unsere Mandanten in diesem komplexen Rechtsgebiet bei der Erstellung von Verträgen.
Dr. Koos & Kollegen
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Anwälte
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